Die Pflichtteilsberechtigung klären
Nicht jeder hat einen Pflichtteil. Berechtigt ist nur ein enger Kreis, wenn er durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder übergangen wurde (§ 2303 BGB):
- Abkömmlinge (Kinder, bei deren Wegfall Enkel).
- Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner.
- Eltern — aber nur, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt.
Geschwister und entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteil.