7 Schritte · Gesellschaftsrecht Für Gründer & Selbstständige

Wie gründe ich die richtige Gesellschaft?

Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH — die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Kapital, Steuern und Aufwand. Wer hier falsch abbiegt, zahlt später drauf. Dieser Plan bringt Sie strukturiert von der Idee bis zur Eintragung ins Handelsregister.

LexMart Redaktion 11 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Rechtsform bestimmt Haftung, Kapitalbedarf, Steuern, Buchführung und Außenwirkung — sie ist die wichtigste Weichenstellung.
  • Ohne Haftungsbeschränkung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen (Einzelunternehmen, GbR); UG und GmbH beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Die GmbH braucht 25.000 € Stammkapital (mind. 12.500 € eingezahlt), die UG schon ab 1 € — mit Pflicht zur Rücklagenbildung.
  • Kapitalgesellschaften entstehen erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 GmbHG); davor haften die Handelnden persönlich.

Rechtsform-Schnellcheck: Was passt zu Ihrem Vorhaben?

Drei kurze Fragen — und Sie sehen eine erste Orientierung, welche Rechtsform zu Ihrer Situation passt. Kein Ersatz für die individuelle Beratung.

Gründen Sie allein oder im Team?
Wie wichtig ist Ihnen Haftungsbeschränkung?
Wie viel Startkapital steht bereit?
Orientierung · mögliche Rechtsform
GmbH
Stammkapital
Haftung
Gründungsaufwand

Vereinfachte Orientierung anhand weniger Kriterien — Steuern, Sozialversicherung, Investoren, Branche und weitere Faktoren bleiben unberücksichtigt. Für die verbindliche Wahl nutzen Sie den ausführlichen Gründungs-Check und anwaltliche Beratung.

1.
Fundament

Geschäftsidee und Rahmen klären

Geschäftsmodell Wer gründet mit?

Bevor es um die Rechtsform geht, klären Sie die Grundlagen — sie bestimmen später jede Entscheidung.

  • Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder Freier Beruf? Das entscheidet über Gewerbeanmeldung, IHK-Pflicht und Steuern.
  • Gründerkreis: allein, mit Partnern oder mit Investoren? Zahl und Rolle der Beteiligten prägen die Rechtsform.
  • Kapitalbedarf & Risiko: Wie viel Startkapital ist da, wie hoch ist das Haftungsrisiko der Tätigkeit?
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2.
Die zentrale Weiche

Die richtige Rechtsform wählen

Haftung & Kapital Einzel · GbR · UG · GmbH

Die Rechtsform ist die wichtigste Entscheidung der Gründung. Die gängigen Optionen im Überblick:

  • Einzelunternehmen: einfachster Start allein, kein Kapital — aber volle persönliche Haftung.
  • GbR: unkompliziert im Team, formfrei gründbar; alle Gesellschafter haften persönlich.
  • UG (haftungsbeschränkt): Haftungsbeschränkung ab 1 € Stammkapital, mit Pflicht zur Rücklagenbildung.
  • GmbH: Haftungsbeschränkung, 25.000 € Stammkapital, hohe Akzeptanz bei Banken und Partnern.

Nutzen Sie den Rechtsform-Schnellcheck oben für eine erste Orientierung — und den ausführlichen Gründungs-Check für die verbindliche Wahl.

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3.
Das Regelwerk

Gesellschaftsvertrag oder Satzung aufsetzen

Satzung § 2 GmbHG

Das Innenverhältnis wird im Gesellschaftsvertrag (bei GmbH/UG: Satzung) geregelt. Bei Kapitalgesellschaften ist er notariell zu beurkunden (§ 2 GmbHG).

  • Musterprotokoll für einfache Standardgründungen (bis drei Gesellschafter, ein Geschäftsführer) spart Kosten.
  • Individuelle Satzung bei mehreren Gesellschaftern: Regelungen zu Stimmrechten, Gewinn, Nachfolge, Abfindung und Wettbewerbsverbot.
  • Bei GbR: zwar formfrei, aber ein schriftlicher Vertrag beugt Streit über Anteile und Ausstieg vor.
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4.
Das Kapital

Stammkapital aufbringen und Geschäftskonto eröffnen

Stammeinlage § 7 GmbHG

Bei Kapitalgesellschaften muss das Stammkapital vor der Anmeldung eingezahlt werden. Der Ablauf:

  • Geschäftskonto auf die Gesellschaft (in Gründung) eröffnen.
  • GmbH: mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 €, muss eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
  • UG: Kapital ab 1 € — vollständig in bar einzuzahlen; jährlich ein Viertel des Gewinns als Rücklage bis 25.000 €.
  • Einzahlungsnachweis für den Notar bereithalten.
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5.
Die Geburtsstunde

Notartermin und Eintragung ins Handelsregister

§ 11 GmbHG Haftung vor Eintragung

Beim Notar wird die Satzung beurkundet und die Gesellschaft zur Eintragung angemeldet. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH/UG als juristische Person (§ 11 GmbHG).

Vorsicht Vor-Gesellschaft. Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet dafür persönlich (Handelndenhaftung). Größere Geschäfte daher möglichst erst nach der Eintragung abschließen.

  • Notar meldet die Gesellschaft elektronisch beim Handelsregister an.
  • Nach Eintragung erhalten Sie den Handelsregisterauszug — die Basis für Konto, Verträge und Auftreten.
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6.
Anmeldungen

Behörden informieren und Startpflichten erfüllen

Gewerbeamt Finanzamt

Nach der Gründung folgen die Anmeldungen — versäumte Meldungen können teuer werden.

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (bei gewerblicher Tätigkeit).
  • Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Steuernummer und ggf. USt-IdNr. beantragen.
  • Transparenzregister: wirtschaftlich Berechtigte eintragen (Pflicht für Kapitalgesellschaften).
  • IHK/HWK, Sozialversicherung und ggf. berufsständische Erlaubnisse prüfen. Bei Online-Auftritt: Impressum & Datenschutz.
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7.
Nach der Gründung

Laufende Pflichten erfüllen und Risiken absichern

§ 43 GmbHG Absicherung

Mit der Eintragung fängt die Arbeit erst an. Als Geschäftsführer tragen Sie Sorgfaltspflichten — bei Verletzung droht die persönliche Haftung (§ 43 GmbHG).

  • Buchführung & Jahresabschluss, Offenlegung im Bundesanzeiger, Fristen im Blick behalten.
  • Verträge sauber aufsetzen (AGB, Geschäftsführeranstellung, Beteiligungen).
  • Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung beachten — Verzögerung ist strafbar.
  • Absicherung: passende Versicherungen und Rechtsschutz für Streitfälle.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Gesellschaftsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Gesellschaft gründen

Das hängt von Haftung, Kapital, Gründerzahl, Steuern und Außenwirkung ab. Grobe Faustregel: allein und ohne Haftungsbeschränkung ein Einzelunternehmen, im Team eine GbR; wer die Haftung beschränken will, wählt UG (wenig Kapital) oder GmbH (25.000 € Stammkapital). Der Rechtsform-Schnellcheck oben und der ausführliche Gründungs-Check geben eine erste Orientierung.
Neben dem Stammkapital von 25.000 € (mind. 12.500 € einzuzahlen) fallen Notar- und Handelsregisterkosten an; bei Standardgründung mit Musterprotokoll sind sie geringer. Hinzu kommen Beratung und ggf. Genehmigungen. Der Gründungsrechner gibt einen Überblick.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH mit einem Stammkapital ab 1 €. Dafür muss sie jährlich ein Viertel des Gewinns als Rücklage bilden, bis 25.000 € erreicht sind — dann kann sie in eine GmbH umgewandelt werden. Beide beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person (§ 11 GmbHG). Wer vorher im Namen der Gesellschaft handelt, haftet dafür persönlich (Handelndenhaftung).
Für UG und GmbH ja: Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG), und der Notar meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Einzelunternehmen und GbR kommen ohne Notar aus.
Bei Einzelunternehmen und GbR ja, unbeschränkt. Bei UG und GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt — Geschäftsführer haften aber bei Pflichtverletzungen persönlich (§ 43 GmbHG), etwa bei verspätetem Insolvenzantrag.
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Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis. Für die verbindliche Rechtsform- und Gründungsberatung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz, Rechtsprechung und Kommentarliteratur ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (GmbHG, HGB, BGB), dejure.org, Handelsregister. Der Einzelfall kann abweichen.