7 Schritte · ErbrechtFür Erblasser

Testament rechtssicher errichten — in 7 Schritten.

Sie wollen Ihren Nachlass selbst bestimmen statt der gesetzlichen Erbfolge? Ein wirksames Testament gibt Ihnen die Kontrolle. Dieser Plan zeigt Form, Inhalt und typische Fehler.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 22. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB) — nicht am Computer.
  • Alternativ ist das notarielle Testament möglich, das einen Erbschein oft entbehrlich macht.
  • Der Pflichtteil naher Angehöriger lässt sich durch ein Testament nicht einfach ausschließen (§ 2303 BGB).
  • Datum und Ort erleichtern die Zuordnung bei mehreren Testamenten.
1.
Die Bestandsaufnahme

Vermögen und Ziele klären

Überblick

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und überlegen Sie, wer was erhalten soll — Erbe, Vermächtnis oder Auflage.

  • Erbe = Gesamtrechtsnachfolge, Vermächtnis = einzelner Gegenstand.
  • Denken Sie an digitale Konten und Verträge.
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2.
Die Form

Die richtige Form wählen

§ 2247 BGB

Ein eigenhändiges Testament muss komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein; ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit.

  • Ein maschinenschriftliches Testament ist unwirksam.
  • Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten.
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3.
Die Erben

Erben und Quoten bestimmen

Erbeinsetzung

Setzen Sie Ihre Erben eindeutig ein und legen Sie Quoten fest; unklare Formulierungen führen später zu Streit.

  • Benennen Sie Ersatzerben für den Fall des Vorversterbens.
  • Trennen Sie klar zwischen Erbe und Vermächtnis.
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4.
Der Pflichtteil

Pflichtteil bedenken

§ 2303 BGB

Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern haben einen Pflichtteil, den Sie nicht einfach ausschließen können. Planen Sie ihn ein, um Streit zu vermeiden.

  • Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
  • Eine Entziehung ist nur in engen Ausnahmen möglich.
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5.
Die Gestaltung

Sinnvolle Zusätze einbauen

Gestaltung

Erwägen Sie Testamentsvollstreckung, Auflagen, Teilungsanordnungen oder eine Vor- und Nacherbschaft, um Ihren Willen genau umzusetzen.

  • Testamentsvollstreckung schützt vor Streit unter Erben.
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung separat regeln.
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6.
Die Verwahrung

Testament sicher hinterlegen

Verwahrung

Bewahren Sie das Testament sicher auf; die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht schützt vor Verlust und Manipulation.

  • Die amtliche Verwahrung ist gegen eine geringe Gebühr möglich.
  • Das Zentrale Testamentsregister sorgt für Auffindbarkeit.
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7.
Die Aktualität

Regelmäßig überprüfen

Update

Prüfen Sie Ihr Testament nach Heirat, Scheidung, Geburt oder Vermögensänderungen und passen Sie es an.

  • Ein neues Testament kann ältere widerrufen.
  • Datum und Ort erleichtern die Reihenfolge.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Erbrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Testament

Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Sonst hilft nur das notarielle Testament.
Nur eingeschränkt. Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern haben einen Pflichtteil (§ 2303 BGB), der als Geldanspruch bestehen bleibt.
Der Erbe tritt in die gesamte Rechtsnachfolge ein; ein Vermächtnis gibt einem Bedachten nur einen einzelnen Gegenstand oder Betrag.
Sicher und auffindbar. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht schützt vor Verlust; das Zentrale Testamentsregister sichert die Auffindbarkeit.
Nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt oder größeren Vermögensänderungen.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 22. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 1937, 2064 ff., 2247, 2231, 2303 BGB, Rechtsprechung. Der Einzelfall kann abweichen.