Ihr Widerspruchsrecht kennen
Art. 21 DSGVO unterscheidet zwei Fälle: den absoluten Widerspruch gegen Direktwerbung (Abs. 2) und den Widerspruch aus besonderer Situation gegen Verarbeitungen im berechtigten Interesse (Abs. 1).
- Bei Werbung müssen Sie nichts begründen.
- Bei sonstigen Verarbeitungen schildern Sie Ihre Situation.