Überstunden, Urlaub, Krankheit, Elterngeld & Teilzeit.
Berechnen Sie den Wert Ihrer Überstunden, den Resturlaub und die Urlaubsabgeltung, die Dauer der Entgeltfortzahlung samt Krankengeld, Ihr Basiselterngeld und Ihr Gehalt in Teilzeit. Kostenlos, ohne Anmeldung — als erste Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Überstunden-Rechner
Was sind Ihre Überstunden wert? Aus Bruttomonatsgehalt, vertraglicher Wochenstundenzahl und den geleisteten Stunden — wahlweise mit Zuschlag.
Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder notwendig waren (§ 612 BGB). Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nur, wenn Vertrag oder Tarif ihn vorsehen.
Zum Überstunden-RatgeberUrlaubs- & Abgeltungs-Rechner
Anteiliger Jahresurlaub bei unterjährigem Ein-/Austritt und der Abgeltungsbetrag für offene Urlaubstage nach § 11 BUrlG.
Anteiliger Anspruch = Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate. Tagessatz der Abgeltung = (3 × Bruttomonatsverdienst) ÷ (13 × Arbeitstage/Woche), § 11 BUrlG. Urlaub verfällt nur bei erfüllter Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers.
Zum Urlaubs-RatgeberEntgeltfortzahlungs- & Krankengeld-Rechner
Bis wann zahlt der Arbeitgeber (sechs Wochen, § 3 EFZG) — und wie viel Krankengeld bekommen Sie danach (§ 47 SGB V)?
Entgeltfortzahlung: sechs Wochen (42 Kalendertage) ab dem ersten Krankheitstag. Krankengeld = 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts; davon gehen noch rund 12,5 % Sozialbeiträge ab. Höchstdauer 78 Wochen je Krankheit in drei Jahren. Vereinfachte Schätzung ohne Beitragsbemessungsgrenze.
Zum Krankheits-RatgeberElterngeld-Rechner
Schätzen Sie Ihr Basiselterngeld aus dem bisherigen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt.
Ersatzrate 65–100 %: bei niedrigem Einkommen steigt die Rate, ab ca. 1.240 € netto beträgt sie 65 %. Mindestens 300 €, höchstens 1.800 €. ElterngeldPlus zahlt den halben Betrag über die doppelte Zeit. Grobe Schätzung; verbindlich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
Zum Elternzeit-RatgeberTeilzeit-Gehalts-Rechner
Wie verändert sich Ihr Bruttogehalt, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren? Anteilig zur Vollzeit (pro rata temporis).
Anteiliges Brutto = Vollzeit-Brutto × gewünschte Stunden ÷ Vollzeit-Stunden. Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte (§ 4 TzBfG). Nettoeffekt, Rente und Sozialleistungen weichen ab.
Zum Teilzeit-RatgeberRechtliche Erläuterung
Überstunden.
Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig waren (§ 612 BGB). Die Darlegungslast trägt der Arbeitnehmer; die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung stärkt die Beweislage. Ein Zuschlag besteht nur bei entsprechender Vereinbarung.
Urlaub & Abgeltung.
Der anteilige Jahresurlaub errechnet sich mit einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG). Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG); der Tagessatz folgt aus dem Durchschnittsverdienst (§ 11 BUrlG).
Entgeltfortzahlung & Krankengeld.
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das volle Entgelt (§ 3 EFZG). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 % des Brutto-, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V), bis zu 78 Wochen.
Elterngeld.
Das Basiselterngeld ersetzt 65–100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € (§ 2 BEEG). ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verlängern und fördern Teilzeit.
Teilzeit.
Die Vergütung richtet sich anteilig nach der Arbeitszeit; eine Benachteiligung wegen der Teilzeit als solcher ist verboten (§ 4 TzBfG).
Maßgebliche Normen
Die Nutzung dieser Rechner stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage des dargestellten Rechtsstands (2026) und vereinfachter Formeln; insbesondere Beitragsbemessungsgrenzen, Steuern und Einzelfallregelungen bleiben außer Betracht. Der konkrete Fall kann abweichen.