Voraussetzungen klären — das Trennungsjahr
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das nach dem Trennungsjahr vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB).
- Getrennt leben bedeutet: keine häusliche Gemeinschaft mehr — das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett").
- Trennungsdatum festhalten — es ist der Startpunkt und wird im Antrag angegeben.
- Berechnen Sie den frühesten Antragszeitpunkt im Trennungsjahr-Rechner oben.