7 Schritte · Familienrecht Für Ehegatten

Einvernehmliche Scheidung — fair, planbar, in 7 Schritten.

Wenn beide sich einig sind, muss eine Scheidung weder teuer noch zermürbend sein. Der Schlüssel: das Trennungsjahr, eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung und ein gemeinsamer Weg vor Gericht. Dieser Plan führt Sie ruhig und geordnet hindurch.

LexMart Redaktion 10 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Voraussetzung ist das Trennungsjahr: Sind sich beide einig, gilt die Ehe nach einem Jahr Trennung als gescheitert (§ 1566 Abs. 1 BGB).
  • Bei echter Einigkeit genügt ein Anwalt — der andere Ehegatte stimmt nur zu. Das spart Kosten.
  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt Zugewinn, Unterhalt, Hausrat und Wohnung — das beschleunigt das Verfahren.
  • Der Versorgungsausgleich läuft grundsätzlich von Amts wegen; die Kinderbelange haben stets Vorrang.

Trennungsjahr-Rechner: Ab wann können Sie den Antrag stellen?

Tragen Sie das Datum ein, seit dem Sie getrennt leben. Wir zeigen, wann das Trennungsjahr erfüllt ist und der Scheidungsantrag möglich wird.

Trennungsjahr erfüllt am · § 1566 BGB
Gut zu wissen
Antrag kurz vorher
Einreichen ist oft schon kurz vor Ablauf möglich

1.
Die Grundvoraussetzung

Voraussetzungen klären — das Trennungsjahr

1 Jahr Trennung §§ 1565, 1566 BGB

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das nach dem Trennungsjahr vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB).

  • Getrennt leben bedeutet: keine häusliche Gemeinschaft mehr — das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett").
  • Trennungsdatum festhalten — es ist der Startpunkt und wird im Antrag angegeben.
  • Berechnen Sie den frühesten Antragszeitpunkt im Trennungsjahr-Rechner oben.
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2.
Sauberer Start

Die Trennung regeln und dokumentieren

Wohnung & Finanzen Trennungsdatum

Schon in der Trennungsphase werden Weichen gestellt. Regeln Sie das Wichtigste einvernehmlich — das erleichtert später alles.

  • Finanzen trennen: gemeinsame Konten, Daueraufträge und Vollmachten klären.
  • Wohnsituation: Wer bleibt, wer zieht aus? Nutzung der Ehewohnung regeln.
  • Trennungsunterhalt prüfen — er kann bereits vor der Scheidung bestehen.
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3.
Der Schlüssel zum Einvernehmen

Scheidungsfolgen einvernehmlich klären

Folgenvereinbarung Zugewinn & Hausrat

Je mehr Sie vorab einvernehmlich regeln, desto schneller und günstiger wird die Scheidung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell) bündelt die Punkte:

  • Zugewinnausgleich: Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens.
  • Hausrat & Ehewohnung: Aufteilung und Nutzung.
  • Nachehelicher Unterhalt: ob und in welcher Höhe.
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4.
Das Kindeswohl zuerst

Kinder: Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt

Kindeswohl Düsseldorfer Tabelle

Bei gemeinsamen Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vieles bleibt auch nach der Scheidung bestehen:

  • Gemeinsame elterliche Sorge bleibt in der Regel erhalten; Alltagsentscheidungen trifft, bei wem das Kind lebt.
  • Umgangsrecht: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (Einkommen und Alter des Kindes).
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5.
Läuft automatisch mit

Den Versorgungsausgleich vorbereiten

von Amts wegen Fragebogen

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er wird vom Gericht grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt.

  • Fragebögen ausfüllen: Beide Ehegatten machen Angaben zu ihren Versorgungsanrechten.
  • Verzicht möglich: Bei kurzer Ehe (bis 3 Jahre) nur auf Antrag; ein Ausschluss ist notariell und unter Bedingungen möglich.
  • Der Versorgungsausgleich ist einer der Hauptgründe, warum das Verfahren einige Monate dauert.
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6.
Der formale Weg

Den Scheidungsantrag stellen

Anwaltszwang ein Anwalt genügt

Der Scheidungsantrag wird beim Familiengericht eingereicht. Vor Gericht besteht Anwaltszwang — bei echtem Einvernehmen genügt jedoch ein Anwalt, der den Antrag stellt; der andere Ehegatte stimmt nur zu.

  • Ein gemeinsamer Anwalt (formal: der Anwalt eines Ehegatten) spart die Hälfte der Anwaltskosten.
  • Verfahrenskostenhilfe möglich, wenn die Mittel fehlen.
  • Der Antrag kann meist schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.
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7.
Der Abschluss

Gerichtstermin, Beschluss und Rechtskraft

Anhörung Rechtskraft

Im Scheidungstermin hört das Gericht beide Ehegatten kurz an und spricht die Scheidung durch Beschluss aus. Bei Einvernehmen ist der Termin meist kurz und unkompliziert.

  • Rechtskraft: Verzichten beide auf Rechtsmittel, wird die Scheidung sofort rechtskräftig.
  • Kosten teilen: Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (Einkommen & Vermögen).
  • Danach: Namen, Steuerklasse, Versicherungen, Testament und Vollmachten anpassen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Familienrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ja: Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern der Ehe vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB). Nur in echten Härtefällen (§ 1565 Abs. 2 BGB) ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
Vor Gericht besteht Anwaltszwang, aber nur der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt. Der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Ein „gemeinsamer" Anwalt im rechtlichen Sinn ist nicht möglich, faktisch spart das Vorgehen aber die zweite Anwaltsvergütung.
Ja. Getrenntleben setzt keine getrennten Wohnungen voraus. Erforderlich ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht — getrennte Räume, getrennte Wirtschaft und keine gemeinsame Versorgung („Trennung von Tisch und Bett").
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich am Einkommen und Vermögen der Ehegatten orientiert. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist deutlich günstiger; bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Ein notarieller Vertrag, in dem die Ehegatten die Folgen der Scheidung — Zugewinn, Unterhalt, Hausrat, Wohnung, ggf. Versorgungsausgleich — einvernehmlich regeln. Sie beschleunigt das Verfahren und vermeidet Streit vor Gericht.
Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert das gerichtliche Verfahren häufig einige Monate — vor allem wegen des Versorgungsausgleichs. Bei vollständigem Einvernehmen und guter Vorbereitung geht es schneller.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz, Rechtsprechung und Kommentarliteratur ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (BGB, FamFG, VersAusglG), dejure.org, Familiengerichte. Der Einzelfall kann abweichen.