Klären: Ist Ihre Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe?
Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht zu den Ausnahmen zählt. Nicht angemeldet werden freie Berufe (etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten, vgl. § 18 EStG), die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) sowie die reine Verwaltung eigenen Vermögens.
- Grenzfälle sind häufig: IT-Beratung, Coaching, Fotografie und Onlinehandel werden je nach Ausgestaltung als Gewerbe oder freier Beruf eingeordnet — die Einordnung des Finanzamts bindet das Gewerbeamt nicht.
- Nebentätigkeit zählt mit: Auch ein kleines Nebengewerbe ist anzeigepflichtig; eine Bagatellgrenze gibt es nicht.
- Handwerk prüfen: Zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A zur HwO erfordern zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle.