Die Schutzfähigkeit der Marke prüfen
Nicht jedes Zeichen ist als Marke schutzfähig. Am häufigsten scheitert eine Anmeldung an den absoluten Schutzhindernissen (§ 8 MarkenG).
- Rein beschreibend: „Frischbäcker" für eine Bäckerei sagt nur, was angeboten wird — nicht schutzfähig.
- Freihaltebedürftig: allgemeine Gattungs- und Qualitätsangaben müssen für alle frei bleiben.
- Unterscheidungskraft: Fantasienamen, ungewöhnliche Wortkombinationen und eigene Logos sind gut geeignet.