Gekündigt? Sie haben nur drei Wochen.
Gegen eine Kündigung läuft ab Zugang eine Ausschlussfrist von drei Wochen (§ 4 KSchG). Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an — wir prüfen Ihren Fall und leiten ihn an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk weiter.
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Kostenlos & unverbindlich
- Rückmeldung i. d. R. binnen 24 Std.
- DSGVO-konform
Wie viel Zeit bleibt Ihnen?
Tragen Sie den Tag ein, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Wir berechnen die letzte Möglichkeit zur Klage.
Kündigung erhalten? Der Fachanwalt erklärt Ihre Optionen
Unser Fachanwalt erklärt im Video die wichtigsten Schritte nach einer Kündigung. Der Ratgeber wird derzeit produziert und erscheint in Kürze an dieser Stelle.
Bald verfügbar
Unser Video-Ratgeber zur Kündigungsschutzklage wird derzeit produziert und erscheint in Kürze an dieser Stelle.
Bis dahin erhalten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung sofort Hilfe.
Ersteinschätzung anfordernWelche Kündigung haben Sie erhalten?
Fast jede Kündigung hat eine Angriffsfläche — entscheidend ist, dass die Frist gewahrt wird. Erkennen Sie Ihren Fall wieder?
Betriebsbedingte Kündigung
„Wegfall des Arbeitsplatzes“, Umstrukturierung, Stellenabbau. Der häufigste Hebel: eine fehlerhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG).
Verhaltensbedingte Kündigung
Nach Abmahnung oder wegen einer Pflichtverletzung. Oft fehlt es an einer wirksamen Abmahnung oder der Verhältnismäßigkeit.
Fristlose Kündigung
Außerordentlich, mit sofortiger Wirkung. Sie setzt einen wichtigen Grund und die Zwei-Wochen-Frist voraus (§ 626 BGB) — häufig fehlt beides.
Aufhebungsvertrag
Angeboten oder unter Druck vorgelegt. Vor jeder Unterschrift gehören Abfindung, Sperrzeit (§ 159 SGB III) und Steuer geprüft.
Kleinbetrieb
Bis zehn Beschäftigte — das KSchG greift nicht. Schutz besteht dennoch über Form, Frist, Sonderschutz und das Willkürverbot.
Besonderer Schutz
Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat: hier ist die Kündigung meist nur mit behördlicher Zustimmung wirksam.
In drei Schritten zum Fachanwalt
Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen und vermitteln — Sie entscheiden.
Fall schildern
Füllen Sie das Formular in zwei Minuten aus — Zugangsdatum, Betrieb, kurze Schilderung. Optional laden Sie das Kündigungsschreiben hoch.
ca. 2 MinutenKostenlose Ersteinschätzung
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk sichtet Ihre Angaben, prüft Frist und Erfolgsaussichten und meldet sich bei Ihnen.
durch FachanwaltKlage & Verhandlung
Auf Wunsch erhebt die Kanzlei fristwahrend Kündigungsschutzklage und verhandelt Weiterbeschäftigung oder Abfindung — Sie behalten die Kontrolle.
nur wenn Sie es wollenWoran eine Kündigung scheitert
Eine Kündigung muss auf drei Ebenen halten. Der Fachanwalt prüft jede einzeln — ein Fehler genügt, und die Kündigung ist unwirksam.
- Schriftform mit Originalunterschrift (§ 623 BGB) — E-Mail, Fax oder Messenger sind nichtig.
- Vertretungsmacht: ohne beigefügte Originalvollmacht ist die unverzügliche Zurückweisung möglich (§ 174 BGB).
- Betriebsratsanhörung vor Ausspruch (§ 102 BetrVG) — sonst unwirksam.
- Massenentlassungsanzeige bei größerem Personalabbau (§§ 17 ff. KSchG).
- Kündigungsgrund: betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt (§ 1 KSchG) — Beweislast beim Arbeitgeber.
- Sozialauswahl nach Dauer, Alter, Unterhalt, Schwerbehinderung (§ 1 Abs. 3 KSchG) — praktisch die häufigste Schwachstelle.
- ultima ratio: mildere Mittel wie Versetzung, Abmahnung oder bEM (§ 167 SGB IX) müssen ausgeschöpft sein.
- Außerordentlich: wichtiger Grund und Zwei-Wochen-Frist (§ 626 BGB).
- Schwangerschaft / Elternzeit: Zustimmung der Behörde nötig (§ 17 MuSchG, § 18 BEEG).
- Schwerbehinderung: vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
- Betriebsrat: ordentlich unkündbar (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG).
- Diskriminierung / Maßregelung: unwirksam und ggf. mit Entschädigung (§§ 1, 15 AGG, § 612a BGB).
Die europarechtliche Dimension
Deutscher Kündigungsschutz wird zunehmend vom Unionsrecht überlagert. Ein Fachanwalt nutzt diese Ebene gezielt — sie eröffnet Angriffspunkte, die im reinen KSchG nicht sichtbar sind.
Was eine Klage erreichen kann
Eine Kündigungsschutzklage zwingt den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch. Am Ende steht meist eines von zwei Ergebnissen.
Weiterbeschäftigung
Ist die Kündigung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis fort — samt Anspruch auf Annahmeverzugslohn für die Zwischenzeit (§ 615 BGB).
Abfindung
In der Praxis endet das Verfahren oft im Vergleich. Orientierung gibt die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr — verhandelbar nach Prozessrisiko.
Ohne Sperrzeit
Ein gerichtlicher Abfindungsvergleich löst beim Arbeitslosengeld regelmäßig keine Sperrzeit aus (§ 159 SGB III); die Fünftelregelung mildert die Steuer (§ 34 EStG).
Hinweis: Einen allgemeinen Abfindungsanspruch gibt es nicht, und der Ausgang jedes Verfahrens hängt vom Einzelfall ab. Seriöse Beratung verspricht kein Ergebnis, sondern prüft Ihre Chancen ehrlich.
Der schnelle Weg zum richtigen Anwalt
- Spezialisierung statt ZufallWir vermitteln gezielt an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht — nicht an die nächstbeste Kanzlei.
- Tempo, das zur Frist passtWegen der Drei-Wochen-Frist zählt jeder Tag. Ihre Anfrage wird priorisiert bearbeitet.
- Transparent & datensparsamIhre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Weiterleitung an eine Kooperationskanzlei — DSGVO-konform, ohne versteckte Kosten.
- Kostenklarheit von Anfang anDie Ersteinschätzung ist kostenlos. Über Rechtsschutz, § 12a ArbGG und Prozesskostenhilfe klären wir vorab auf.
Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Rechtsstand Juli 2026.
Werkzeuge & Soforthilfe im Überblick
Nutzen Sie ergänzend unsere kostenlosen Tools — jederzeit, ohne Anmeldung.
Fragen zur Kündigungsschutzklage
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Schildern Sie Ihren Fall. Wir prüfen ihn und leiten ihn an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk weiter — in der Regel meldet er sich binnen 24 Stunden.
LexMart erbringt selbst keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Rechtsberatung. Wir informieren und vermitteln Ihre Anfrage an unabhängige Kooperationskanzleien; das Mandat kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande. Angaben zu Fristen, Abfindung und Erfolgsaussichten sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Wegen der dreiwöchigen Klagefrist (§ 4 KSchG) sollten Sie unverzüglich handeln. Rechtsstand Juli 2026, deutsches und europäisches Recht.